Information

Transparenz

Eine Reihe von Kontrollmaßnahmen gewährleistet, dass Ihre Spende sicher dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

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Verantwortlich für die Vergabe der Spenden ist der Vorstand der Stiftung NACHBAR IN NOT.

  • Ein modernes, zeitnahes und aussagefähiges Rechnungswesen und Kontrollen, die professionell durchgeführt werden, gewährleisten den Nachweis über Eingang und bestimmungsgemäße Verwendung der Spendenmittel. Dazu gehört die jährliche Kontrolle und Bestätigung der Bilanzen und des gesamten Rechnungswesens gemäß den Prüfungsrichtlinien durch einen staatlich beeideten Wirtschaftsprüfer, der außerhalb der Stiftung steht.
  • NACHBAR IN NOT setzt die ihm anvertrauten Spendenmittel mit größtmöglicher Wirksamkeit ein. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet.
  • Die Partnerorganisationen, die für die gemeinnützige Stiftung NACHBAR IN NOT Projekte umsetzen, wurden mit einem Spendengütesiegel zertifiziert. NACHBAR IN NOT besitzt einen Spendenbegünstigungsbescheid, verliehen vom Bundesministerium für Finanzen. Damit sind Spenden an die Einrichtung steuerlich absetzbar.

Unter der Registrierungsnummer SO-1143 wird die NACHBAR IN NOT gemeinnützige Privatstiftung auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen geführt.

>> Liste der begünstigten Spendenempfänger