Information

Absetzbarkeit Ihrer Spenden

Die Absetzbarkeit der Spenden ist seit 2017 nur mehr über die spendenbegünstigte Organisation möglich.

Werbung

NACHBAR IN NOT ist gesetzlich verpflichtet, die Jahressumme Ihrer geleisteten Spenden am 28.02. des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. Ihre wertvolle Spende ist nun automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Worauf müssen Sie achten?

Falls Sie Ihre Spende auch weiterhin absetzen möchten, sind Sie verpflichtet, NACHBAR IN NOT neben Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen (lt. Meldezettel) zusätzlich auch Ihr Geburtsdatum bekanntzugeben. Bitte geben Sie bei künftigen Überweisungen im Feld Verwendungszweck zusätzlich ihr Geburtsdatum an, damit wir Ihnen ihre Spende gleich automatisch zuordnen können.

Eine Spende mittels SMS wird nach einer gesetzlichen Frist von 60 Tagen vom Netzbetreiber an die Stiftung NACHBAR IN NOT überwiesen. Erst nach Spendeneingang bei der Stiftung NACHBAR IN NOT kann Ihre Spende als Sonderausgabe dem Finanzamt gemeldet werden. Dazu benötigt die Stiftung NACHBAR IN NOT Ihren Vor- und Zunamen laut Meldezettel, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Handynummer. Bitte melden Sie uns Ihre Daten telefonisch unter 0800 / 25 22 62 oder per Mail an spenden@nachbarinnot.at.

Die häufigsten Fragen rund um die Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier.